Die Europäische Union gibt mit der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) den Rechtsrahmen für das öffentliche Laden vor. Unser Service be.ENERGISED COMMUNITY hilft Ihnen dabei, die Vorgaben der AFID einzuhalten, indem beispielsweise die von der AFID geforderte Funktion des punktuellen Aufladens (ad-hoc-Laden) unterstützt wird. Die AFID und die hierzu jeweils ergangenen nationalen Umsetzungsrechtsakte sehen jedoch unter anderem auch vor, dass Preise an öffentlich zugänglichen Ladepunkten für den Verbraucher angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend zu sein haben.
Wir haben uns daher entschlossen, die bislang im Rahmen des Service be.ENERGISED COMMUNITY zur Verfügung gestellten Session Fee Tarife (Pauschalpreis je Ladevorgang) für die Abrechnung von Ladevorgängen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten ab 31.03.2021 nicht mehr anzubieten. Der Grund hierfür ist, dass derartige Pauschalpreise, welche unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Ladevorgangs oder der tatsächlich konsumierten Energiemenge anfallen, unseres Erachtens nach nicht dem von der AFID vorgegebenen Transparenzgebot genügen, da es dem Verbraucher hierbei nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist, Leistungen und Preise unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen. Diese Ansicht wurde bereits vor einiger Zeit durch ein entsprechendes Rechtsgutachten des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) vertreten. Im Hinblick darauf, dass es inzwischen bereits zu Abmahnungen einiger deutscher Anbieter aufgrund von Verstößen gegen die PAngV durch die deutsche Verbraucherzentrale gekommen ist, haben wir uns zum Schutz unserer Kunden dazu entschieden, in Zukunft keine Session Fee Tarife mehr zur Auswahl zu stellen.
Aus unserer Sicht können einzig Tarifmodelle mit kWh-basierter Komponente eine transparente und verbraucherfreundliche Abrechnung von Ladevorgängen gewährleisten und dadurch zu einer – durch die Akzeptanz der Verbraucher getragenen – langfristig positiven Entwicklung der E-Mobilität in Europa beitragen.
Wir ersuchen Sie daher um Umstellung Ihrer bisher verwendeten Session Fee Tarife auf einen Tarif mit kWh-basierter Komponente (Deutschland, Österreich) bzw. Zeit-basierter Komponente (Österreich) bis längstens zum 31.03.2021. Sollten Sie eine Umstellung bis dahin nicht vorgenommen haben, werden wir sämtliche von Ihnen betriebenen Ladepunkte, bei denen ein Session Fee Tarif hinterlegt ist, per 01.04.2021 auf einen geeigneten Tarif umstellen.
In Zusammenhang mit der Einstellung der Session Fee Tarife bzw. der damit verbundenen Umstellung auf kWh-basierte Tarife weisen wir Sie darüber hinaus darauf hin, dass eine kWh-basierte Abrechnung ausschließlich in Verbindung mit geeichten Messgeräten zulässig ist. Als Betreiber der Ladeinfrastruktur sind Sie für eine eichrechtskonforme Abrechnung verantwortlich. Sollte die von Ihnen eingesetzte Ladeinfrastruktur noch nicht oder nicht vollständig eichrechtskonform sein, können Sie sich daher mit dem für Sie zuständigen Eichamt zur Vereinbarung eines Nachrüstplans in Verbindung setzen.
Version: 2021-04-26 14:29:12 UTC
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