Ladevorgänge von E-Autos sind nach derzeitiger Rechtsansicht von has·to·be umsatzsteuerlich als Lieferung von Elektrizität anzusehen. has·to·be stützt sich hierbei insbesondere auf eine vom Mehrwertsteuerausschuss der Europäischen Kommission veröffentlichte Stellungnahme, gemäß welcher die Tätigkeit eines Ladestationsbetreibers (CPO) als Lieferung von Gegenständen im Sinne der Artikel 14 und 15 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (MwSt-RL) anzusehen ist (Guidelines resulting from the 113th Meeting of 3 June 2019 Document A taxud.c.1(2019)6589787 972).
has·to·be geht daher aktuell davon aus, dass im Falle eines Ladevorgangs jeweils eine Lieferung von Elektrizität zwischen allen in der Lieferkette stehenden Akteuren auf Basis der zwischen diesen Akteuren jeweils geschlossenen Verträge stattfindet. Das heißt, der CPO (welcher einen Vertrag mit has·to·be hat) liefert die Elektrizität zunächst an has·to·be; diese hat einen Vertrag mit dem Fahrstromanbieter (EMP) und liefert die Elektrizität daher weiter an den EMP; dieser wiederum hat einen Vertrag mit dem Endkunden (EMU) und liefert die Elektrizität daher weiter an den EMU. Man spricht in diesem Fall von einem umsatzsteuerlichen sogenannten „Reihen-“ oder „Streckengeschäft“.
Sowohl der CPO als auch has·to·be und der EMP treten in dieser Konstellation als Wiederverkäufer von Elektrizität auf. Das heißt, sie erwerben die Elektrizität ausschließlich zum Zwecke der Weiterlieferung an ihren jeweiligen Vertragspartner. Für diese Fälle sieht sowohl das europäische als auch das österreichische Umsatzsteuerrecht einen Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger vor (sogenanntes „Reverse Charge“). Gutschriften von has·to·be an den CPO sowie Rechnungen von has·to·be an den EMP werden daher jeweils netto, das heißt ohne Ausweis der Umsatzsteuer, sowie unter Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft ausgestellt.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich in den Artikeln 14, 15, 38 und 195 MwSt-RL sowie in den §§ 1 und 2 der österreichischen Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV).“
Version: 2022-03-01 10:56:50 UTC
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