Muss der Monitor Bestandteil der Baumusterprüfung sein, oder kann dieser auch einige Meter entfernt angebracht werden und ausgetauscht werden?
Ein Anzeigesystem für Messwerte muss Bestandteil der Baumusterprüfung sein. Dies kann durchaus auch eine technisch abgesetzte Einheit sein, sofern Sie in der Baumusterprüfung nachweisen können, dass die Messwerte während des Transportes von der Messkapsel zur Anzeige nicht manipuliert werden können.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
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