Wir besitzen nicht eichrechtskonforme DC-Ladesäulen, die für das Roaming freigegeben sind. Wir selbst rechnen an diesen Säulen nicht ab, die Roaminganbieter jedoch schon. Wie ist das möglich?
Der EMP verstößt in diesem Falle gegen Deutsches Recht. Ist die Ladestation nicht eichrechtkonform ausgeführt, darf auch der EMP keine Abrechnung an diesen Ladestationen vornehmen, es sei denn, er setzt eine Flatrate als Abrechnungsbasis ein.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Version: 2021-10-31 10:31:37 UTC
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