Ich habe am Anfang der Präsentation folgendes aufgeschnappt "Ausgenommen im Direktverkauf, wie zum Beispiel an einer besetzten Tankstelle". Können Sie das noch etwas ausführen?
Bei dem Direktverkauf handelt es sich um einen Vorgang, an dem alle Vertragsparteien am Ort der Leistung anwesend sind. Ausschlaggebend ist hier die physikalische Anwesenheit, wie es beispielsweise bei besetzten Tankstellen der Fall ist. In diesem Fall sind die Anforderungen der Signatur nicht gegeben, da die Beeinspruchung unmittelbar durch den Anwender erfolgen kann.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.