Ist nach den aktuellen Anforderungen eine eichrechtskonforme Anzeige der Messwerte z.B. über Website am Smartphone überhaupt noch umsetzbar?
Die Anzeige von Messwerten in mobilen Anwendungen oder Webseiten ist unseres Erachtens nach umsetzbar, jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Natürlich können einzelne Komponenten auf geschützten Serversystemen (versiegelt) betrieben werden. Jedoch wird für jeden Eingriff eine Aufsicht der Landeseichdirektion erforderlich; weiterhin sehen wir große Probleme bei der Skalierbarkeit dieser Lösungen. Wir erwarten jedoch, dass sich in Zukunft Technologien entwickeln werden, die eine Installation auf Cloud-Systemen ermöglichen.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.