Ist eine Ladestation auf dem Gelände eines Supermarkts/Baumarkts "öffentlich", "halb-öffentlich", oder "privat"? Was ist semi-public Bereich? Ist Eichrechtskonformität nötig? zB beschränkte Firmenparkplatze
Die Definition der "öffentlich zugänglichen" Ladestation richtet sich ausschließlich nach der physikalischen Zugänglichkeit der Ladestation. Ist der Parkplatz vor der Ladestation zugänglich und nicht durch ein Parkverbotschild gekennzeichnet, das auf einen Konkreten Personenkreis lautet, gilt die Station als "öffentlich zugänglich". In diesem Fall sind die Bestimmungen der Ladesäulenverordnung II anwendbar. Ein Parkverbotschild "Für Kunden von XYZ" ist nicht ausreichend.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
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