Was muss ich beim Betrieb einer privaten Ladestation einer Wohnungseigentümergemeinschaft beachten?
In diesem Anwendungsfall, müssen Sie zwischen den folgenden Umsetzungen unterscheiden:
1.) Die Ladestation ist auf einer als privat einzustufenden Stellfläche errichtet und wird ausschließlich von einem einzigen Nutzer verwendet
2.) Die Ladestation ist auf einer als halböffentlich einzustufenden Stellfläche errichtet und wird durch mehrere Nutzer verwendet
Aus diesen Anwendungsfällen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Erfüllung des MessEG. Ist im ersten Fall von einer Punkt-Messpunktbeziehung auszugehen, muss diese Ladestation nicht eichrechtskonform ausgestattet werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Netzanschlusspunkt für diese Ladestation durch einen eigenen Zähler abgerechnet wird, oder am Netzanschluss des Eigentümers der Ladestation als Subzählung angeschlossen wird.
Ist die Ladestation jedoch so errichtet, dass diese durch mehrere Nutzer verwendet werden kann, dann muss die Ladestation eichrechtskonform ausgestattet werden. In diesem Fall werden Ladevorgänge an der Ladestation durchgeführt, die von unterschiedlichen Parteien durchgeführt werden und welche sich zeitlich versetzt nicht rekonstruieren können. Daher muss die Ladestation eichrechtskonform ausgeführt sein. Dies kann einerseits durch die Verwendung eines lokalen Speicher- und Anzeigemoduls erfolgen, andererseits durch den Einsatz einer Transparenzsoftware. In diesem Anwendungsfall kann die Ladestation direkt als Subzählung am zentralen Hausanschluss betrieben werden, da die Vorgänge verursachergerecht durch die WEG abgerechnet werden können.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Version: 2021-01-18 17:03:30 UTC
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