Muss der Public Key zwingend vor Ort angezeigt werden oder kann dieser z.B. auch über eine Rechnung übermittelt werden?
Der Public Key muss zwingend vor Ort angezeigt werden, damit der Anwendung ein Foto hiervon erstellen kann oder den Public Key notieren kann. Ein Aufbringen auf der Rechnung ist nicht zulässig, da hier ein Nachweis der Echtheit des Public Key nicht mehr möglich ist und somit eine falsche Bestätigung der Messwertprüfung erfolgen könnte (False-positive).
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Version: 2020-03-04 10:53:32 UTC
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