Müssen firmeneigene Stationen, an denen nur Mitarbeiter laden können, eichrechtskonform sein?
Wenn eine Abrechnung an den Mitarbeiter erfolgen soll, muss die Ladestation ebenfalls eichrechtskonform ausgeführt werden: Erfolgt keine Abrechnung, ist dies nicht erforderlich.
Ausschlaggebend für die Notwendigkeit der Eichrechtsanforderungen ist lediglich, ob eine Abrechnung an einen Dritten (in diesem Zusammenhang der Mitarbeiter) vorgenommen wird. Erfolgt eine Abrechnung von Ladevorgängen an Mitarbeiter, so ist jedoch auch in diesem Fall die Preisangabenverordnung (PAngV) anwendbar, da es sich um ein reines B2C Geschäft handelt. Somit sind auch die daraus abzuleitenden Anforderungen, wie beispielsweise die Grundeinheit kWh bei der Abrechnung an den Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Version: 2021-03-22 18:56:19 UTC
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