Müssen beide, also CPO und EMP die Messdaten "dauerhaft" speichern?
Nein. Es ist ausreichend, wenn eine Partei die Messwerte dauerhaft speichert. Dies ist der Messwertverwender, somit der CPO. Wir empfehlen jedoch, dass auch der EMP die Messwerte vorhält.
Sollte ein Verbraucher (Nutzer) des EMP einen Ladevorgang beeinspruchen und die Messwerte liegen dem EMP nicht vor, so kann er diese vom CPO anfordern. Der CPO ist in diesem Zusammenhang zur Herausgabe der Messwerte (ggf. gegen Kostenersatz) verpflichtet. Grundsätzlich empfiehlt es sich, in dem entsprechenden "Roaming-Agreement" zwischen EMP und CPO eine entsprechende Regelung aufzunehmen, die sowohl die Fristen als auch die Kosten für die (nachträgliche) Bereitstellung von Messwerten zu definieren.
Es gilt jedoch auch zu beachten, dass für die Umsetzung einer dauerhaften Speicherung, die Anforderungen des WELMEC Guide 7.2 erfüllt werden müssen und derartige Speichersysteme unter gewissen Voraussetzungen eine Konformitätsbewertung benötigen.
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
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