Wie kann man Mobile Ladestationen eichrechtskonform abrechnen, wenn man z.B. unterwegs bei einem Unternehmen nachlädt?
Sofern das mobile System über ein konformitätsbewertetes Messsystem verfügt und dieses digitale Signaturen bildet, unterscheidet sich der Einsatz nicht von stationären Systemen. Grundsätzlich ist auch hier die Verwendung von SAM möglich, jedoch muss dem Verbraucher auf der Rechnung erläutert werden, wie er eine Prüfung der Messwerte in Folge umsetzen kann. (Bspw. Adresse des regulären Standorts der Ladestation mit Informationen zur Zugänglichkeit)
Die oben angeführte Antwort auf die Frage basiert auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze durch die has·to·be gmbh und ersetzen keine Rechtsberatung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Die aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
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