Im Umfeld der Elektromobilität wird in Verbindung mit einem Ladevorgang ein oder mehrer Messwerte erzeugt. Diese Messwerte müssen dem Verbraucher zur Kenntnis gebracht werden.
Grundsätzlich ist dabei die Live-Anzeige des Messwertes grundsätzlich auch während des Ladevorgangs aus Kundensicht als auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wünschenswert, insbesondere dann, wenn der zu Grunde liegende Tarif auf variablen Kosten beruht, die sich aus dem Messergebnis ableiten lassen. Damit hätte der Verbraucher die Möglichkeit, bereits während dem Ladevorgang auf das Messergebnis Einfluss nehmen zu können.
Aus rechtlicher Sicht ist aus der aktuellen Fassung des MessEG sowohl der MessEV kein Zeitfenster ableitbar, innerhalb welches das Messergebnis dem Verbraucher angezeigt werden muss. In jedem Fall muss dem Kunden das Messergebnis jedoch vor Abschluss des Geschäftsvorgangs zugänglich gemacht werden. Dies bedeutet, das Messergebnis muss dem Kunden vorliegen, bevor der Rechnungsbeleg und die Zahlung generiert wird. Dies kann beispielsweise durch die Darstellung in einer mobilen Anwendung erfolgen, die in Verbindung mit einer Transparenzsoftware überprüft werden kann. Alternativ wäre auch die Speicherung und Anzeige an der Ladestation beispielsweise auf Basis des SAM-Moduls zulässig.
Wir möchten noch erwähnen, dass sich die oben aufgeführten Ausführungen lediglich auf das MessEG und die MessEV beziehen und aus anderen jedoch zutreffenden Gesetzgebungen ggf. andere Fristen abzuleiten sind.
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