Die nachfolgend angestellten Überlegungen zur Umsatzsteuer im Umfeld der Elektromobilität basieren auf den aktuellen Interpretationen und Auslegungen der jeweils nationalen Gesetze zur Bemessung von Umsatzsteuer durch ChargePoint und ersetzen keine steuerrechtliche Beratung. Wir weisen explizit darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die korrekte Ausführung der Auslegungen existiert. Unternehmen haben die Rechtmäßigkeit der Bemessung der Umsatzsteuer mit den jeweils zuständigen nationalen Finanzbehörden abzustimmen. Die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen verstehen sich somit ohne Gewähr. |
Sachverhalt
Ein Verbraucher bezieht an einer Ladeeinrichtung Strom für ein Elektrofahrzeug und verwendet für den Zugang ein Vertragsverhältnis mit dem MSP. Der MSP besitzt wiederum einen Zugangsvertrag mit dem CPO.
Der Verbraucher ist eine Privatperson, welche ihren Wohnort am Sitz des MSP hat.
Es wird davon ausgegangen, dass die Vertragsparteien in unterschiedlichen Ländern ihren Sitz haben. |
Rechnungserstellung
Der CPO liefert die Energie an den Verbraucher. Dieser verbraucht die Energie am Standort der Ladestation. Der CPO verrechnet den Ladevorgang an den MSP, dieser fakturiert den Ladevorgang an den Verbraucher weiter. Es wird davon ausgegangen, dass umsatzsteuerrechtlich die Lieferung von dem CPO an den MSP erfolgt und dieser an den Verbraucher liefert, zudem, dass der MSP Wiederverkäufer von Elektrizität ist.
Rechnung des CPO -> MSP |
Rechnung des MSP -> Verbraucher |
|
|
Version: 2023-04-14 08:18:01 UTC
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.