Als Mobilitätsdienstleister (MSP) stellt sich Ihnen die Frage, welche Anforderungen Sie bei der Abrechnung von Ladevorgängen in Verbindung mit der Transparenzsoftware erfüllen müssen. Mit diesem Artikel erläutern wir die relevanten Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der eichrechtskonformen Abrechnung von digital signierten Ladevorgängen.
Allgemeine Anforderungen
Grundsätzlich wird die Transparenzsoftware, welche unter der Website https://transparenz.software geladen werden kann, für MSP und CPO kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die Anwendung zwar lizenzrechtlich geschützt ist, jedoch ohne Kostenersatz durch MSP und CPO eingesetzt werden kann. Die Kosten für die Entwicklung der Transparenzsoftware wurden durch die Hersteller der Ladestationen übernommen. Als MSP müssen Sie jedoch sicherstellen, dass die jeweilige Hardware für den Einsatz der Signaturprüfung mit der Transparenzsoftware zugelassen ist. Der jeweilige Hersteller führt im Rahmen einer Baumusterprüfung seiner Ladestation eine Konformitätsbewertung durch. In dieser Baumusterprüfung wird die zulässige Transparenzsoftware in der jeweiligen Version aufgeführt, sodass zweifelsfrei eine Konformität der Messwerte belegt werden kann.
Wann muss der Verbraucher die Transparenzsoftware einsetzen?
Im regulären Geschäftsbetrieb ist der tägliche Einsatz einer Transparenzsoftware nicht erforderlich. Wenn ein Verbraucher einen Ladevorgang an einer durch einen MSP abgerechneten Ladeeinrichtung durchführt, so erhält der MSP vom Ladestationsbetreiber (CPO) nach Abschluss des Ladevorgangs die digital signierten Messwerte zusammen mit dem jeweiligen Ladevorgang übermittelt. Dieser Ladevorgang kann in Folge durch den MSP dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden. Der MSP könnte die Transparenzsoftware in einem automatisierten Verfahren bereits einsetzen, um die Messwerte automatisiert auf Konformität prüfen zu können, bevor sie dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden.
Solange der Verbraucher die Abrechnung für den Ladevorgang nicht beeinsprucht, ist auch für den Verbraucher der Einsatz der Transparenzsoftware nicht erforderlich. Hat der Verbraucher jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Messwerte, so kann der Verbraucher die Transparenzsoftware nutzen, um die Messwerte auf Gültigkeit zu überprüfen.
Zu diesem Zweck muss der MSP dem Verbraucher die digital signierten Messwerte in einer digitalen und durch die Transparenzsoftware verarbeitbaren Form zur Verfügung stellen. Hierzu ist die Bereitstellung der Messwerte in dem XML-Dateiformat der Transparenzsoftware vorzunehmen. Beim Einsatz von be.ENERGISED werden die Messwerte bereits in der richtigen Formatstruktur bereitgestellt.
Welche Transparenzsoftware muss verwendet werden?
Die Transparenzsoftware wird jeweils mit der Baumusterprüfung der Ladestation freigegeben. Dies bedeutet, dass je Modell durchaus unterschiedliche Versionen der Transparenzsoftware zum Einsatz gelangen. Die Informationen muss der Hersteller - über den CPO - dem MSP bereitstellen. Diese Bereitstellung erfolgt in Form einer "Verfahrensanweisung für den Messwert verwendet". Teilweise unterstützen Ladestationen die automatisierte Bekanntgabe der Daten über OCPP.
Informationen auf dem Rechnungsbeleg
Der MSP muss dem Verbraucher zusätzliche Informationen auf dem Rechnungsbeleg zugänglich machen, aus welcher die Prüfbarkeit der Messwerte hervorgeht. Bei diesen Informationen handelt es sich um die Grundinformationen, die dem Verbraucher die Prüfbarkeit der Messwerte ermöglichen und ihm eine Information bereitstellen, wie er zu den digital signierten Messwerten gelangt. Alternativ können Sie dem Verbraucher die digital signierten Messwerte auch automatisiert mit der Übermittlung der Rechnung zukommen lassen. Die detaillierten Anforderungen haben wir in einem eigenen Artikel dokumentiert.
Was ist zu tun, wenn der Verbraucher die Messwerte beeinsprucht?
Beeinsprucht der Verbraucher die in Rechnung gestellten Werte, so kann eine abschließende Gerichts-sichere Prüfung über das Live-Medium der Transparenzsoftware erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein bootfähiges Medium, welches die Transparenzsoftware auf einem nicht kompromittiertem Betriebssystem betreibt. Ergibt auch diese Prüfung eine falsche Messwertberechnung oder eine fehlerhafte Signatur, so muss der MSP dem Verbraucher die Kosten für den Ladevorgang erstatten.
Version: 2022-07-14 07:37:19 UTC