Die Anwendung ist grundsätzlich mit allen Signaturverfahren kompatibel, welche derzeit in Deutschland eingesetzt werden. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen muss jedoch in jeder Baumusterprüfung einer Ladestation die Transparenzsoftware explizit als zulässige Prüfsoftware benannt werden. Hier liegt es nun an den Herstellern, die entsprechende Benennung in den Baumusterprüfungen durchzusetzen.
Wir gehen jedoch davon aus, dass durch die hohe Beteiligung an der Entwicklung – insgesamt haben sich rund 70 Hersteller und Unternehmen aus dem Umfeld der Elektromobilität an der Entwicklung beteiligt – die Anwendung für alle im Feld befindlichen Ladestationen zulässig werden wird.
Version: 2021-01-16 18:59:56 UTC
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