Dieser Artikel richtet sich an Hersteller, welche eine Baumusterprüfung einer Ladeeinrichtung im Zusammenhang mit einem Konformitätsbewertungsverfahren umsetzen.
Bei der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens für eine "Versorgungseinrichtung der Elektromobilität" haben Sie als Hersteller die Möglichkeit, unterschiedliche Verfahren zur Sicherstellung der eichrechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Neben der lokalen Messwertspeicherung bietet die Auslegung des Mess- und Eichgesetzes die Möglichkeit, ein Signaturverfahren für die Überprüfung der Korrektheit von Messwerten im Zusammenhang mit Ladevorgängen umzusetzen.
Dieser Artikel beschreibt die Anforderungen an Hersteller, um die Transparenzsoftware für die positive Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren einzusetzen.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel keine Beratung ersetzt, gegebenenfalls nicht vollständig ist und keinen Anspruch auf einen positiven Abschluss der Konformitätsbewertung garantiert. Die Erteilung einer positiven Baumusterprüfung obliegt dem Ermessen des jeweiligen Prüfinstituts.
Allgemeine Informationen
Ein Hersteller kann im Rahmen seiner Baumusterprüfung nach den Anforderungen der "Günstigen Lösung im Sinne des Eichrechts" basierend auf dem MEMO 4 der Physikalisch Technischen Prüfanstalt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
Hierbei werden Messwerte, die in Verbindung mit einem Ladevorgang generiert werden mit einer digitalen Signatur versehen, so dass die Messwerte zeitversetzt durch den Verbraucher eindeutig und fälschungssicher auf Konformität geprüft werden können. Der Verbraucher wird damit in die Lage versetzt, bei der Rechnungsprüfung eine Überprüfung der originären Messwerte durchzuführen, ohne die Ladeeinrichtung erneut aufsuchen zu müssen.
Der Hersteller setzt daher in seiner Ladestation ein Verfahren ein, welches die generierten Messwerte digital signiert, lokal dauerhaft speichert und die Signaturdaten in Folge an das CPO-Backendsystem übermittelt. Dem Verbraucher werden in Folge die Messwerte zum Download bereitgestellt und können Mittels einer Transparenzsoftware überprüft werden.
Auswahl der Messgeräte
Bei der Auswahl der Messgeräte sind dem Hersteller verschiedene Möglichkeiten geboten, um die Anforderungen zu erfüllen:
- Der Hersteller verwendet Messgeräte, die eigenständig eine Signatur auf Basis der Anforderungen aus dem Eichrecht bilden.
- Der Hersteller verwendet einen MID konformen Stromzähler und generiert die Signatur über die Messwerte in einem lokalen Controller, der in diesem Fall unter die Anforderungen des Eichrechts fällt
- Der Hersteller zertifiziert seine gesamte Ladeeinrichtung nach MID und bildet in dieser die Signaturen
Wichtig ist, dass nach Durchführung des Ladevorgangs ein signierter Datensatz erstellt wird. Dabei ist es möglich, entweder eine Signatur für den gesamten Datensatz zu bilden oder einen Ladevorgang in mindestens 2 Signaturen (Start- und Endwert) aufzuteilen.
Die Auswahl der Messgeräte ist abhängig von den zu erwartenden Stückkosten sowie dem zur Installation des Messgerätes erforderlichen Bauraum.
Signaturbildung
Messwertsignaturen werden jeweils in Verbindung mit einem Ladevorgang gebildet und beinhalten die für die Auswertung erforderlichen Signaturdaten. Die Anforderungen für den Messwertdatensatz sind in der VDE Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E2418-3-100 beschrieben.
Für die Signaturbildung kann der Hersteller auf verschiedene Signaturverfahren und Standards zurückgreifen. Die aktuell am häufigsten verwendeten Verfahren sind das Verfahren nach EDL40 E-Mobility Extension sowie das Quelloffene OCMF Format, welches aktuell in der Version 1.0 vorliegt.
Wir empfehlen Herstellern, die keine Messgeräte einsetzen, welche selbständig Signaturen bilden, aus Kompatibilitätsgründen das OCMF Format in Version 1.0 einzusetzen.
Benennung der Transparenzsoftware
im Zuge der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens wird das Zusammenspiel der Ladestation mit der Transparenzsoftware überprüft. In diesem Verfahren wird die Ladestation rund 1 Million Messdatensätze generieren, welche automatisiert über die Transparenzsoftware überprüft werden können. Teile dieser Messdatensätze werden mit Fehlern manipuliert, welche durch die Transparenzsoftware erkannt werden müssen.
Erfolgen die Testläufe erfolgreich, so wird in der Baumusterprüfbescheinigung die Transparenzsoftware in einer dedizierten Version benannt:
Version: 2021-07-07 08:50:20 UTC
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