Damit die Transparenzsoftware eine Überprüfung von Messwerten vornehmen kann, muss jeweils ein sogenannter Öffentlicher Schlüssel (Public Key) dem Verbraucher bereitgestellt werden. Die Bereitstellung des Public Key erfolgt für den Verbraucher einerseits durch eine sichtbare Anbringung auf der Ladeeinrichtung ansich. Weiterhin ist der Betreiber einer öffentlich zugänglichen Ladestation verpflichtet, den Public Key in der Datenbank der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen.
Wird der öffentliche Schlüssel dem Nutzer nicht technisch automatisiert übermittelt, so hat der Nutzer die Möglichkeit, den öffentlichen Schlüssel in der Transparenzsoftware direkt einzugeben. Hierzu stellt die Oberfläche ein entsprechendes Formularfeld zur Verfügung.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Signaturprüfung immer ein Public Key erforderlich ist.
Die be.ENERGISED Anwendung stellt zudem verschiedene Möglichkeiten bereit, den Public Key automatisiert durch die Ladestation an das be.ENERGISED Backend zu senden, so dass eine automatisierte Datenverarbeitung möglich ist. Hierzu stellt die Anwendung die folgenden Verfahren zur Verfügung:
Übermittlung via OCPP
Signaturinformationen der Ladeeinrichtung können über OCPP an das be.ENERGISED Backend übermittelt werden. Diese Informationen stellen die allgemein eichrechtlich relevanten Informationen dar, die in Folge automatisiert verarbeitet werden können.
Die Dokumentation zur OCPP Integration finden sie hier.
Übermittlung durch Signaturverfahren
Manche Signaturverfahren (darunter OCMF oder auch EDL 40 Plus) übermitteln den öffentlichen Schlüssel als Bestandteil des Messdatensatzes automatisch. Damit ist unmittelbar der Public Key in der Transparenzsoftware verfügbar. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich.
Version: 2022-08-23 12:04:56 UTC
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