Für die Berechtigung des Zugangs zu Ladestationen gibt es viele Möglichkeiten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Infrastrukturplanung behandeln sollten. Die wichtigste Fragestellung ist dabei die Entscheidung, wie Ihre Nutzer schlussendlich Zugang zur Ladestation erhalten sollen.
Hierzu bietet der aktuelle Stand der Technik eine Vielzahl an Möglichkeiten:
- Zugriff für jeden auf die Ladestation ohne Autorisierung und Identifikation
- Zugriff für eine geschlossene Nutzergruppe mit Autorisierung über Kundenkarten, Schlüsselsysteme oder mobile Endgeräte
- Zugriff für eine geschlossene Nutzergruppe, jedoch mit Registrierungs- beziehungsweise Freischalt-Funktion für neue Kunden, beispielsweise über Online-Portal oder mobile Bezahldienste
Um die Unterschiede der Verfahren zu erläutern, wollen wir im Folgenden im Detail auf die Möglichkeiten und Anforderungen eingehen.
1. Zugriff für jeden – kostenfrei und ohne Limit
Die einfachste Art des Zugriffs auf eine Ladestation ist die Freischaltung der Ladefunktionen ohne Registrierung oder Identifikation des Endnutzers. Der Endnutzer muss lediglich sein Fahrzeug mit der Ladestation verbinden, der Ladevorgang wird nachfolgend unmittelbar gestartet. Diese Funktionalität bringt selbstverständlich für den Endkunden den größten Komfort, verhindert für Sie jedoch die Entwicklung eines Geschäftsmodells für den Betrieb der Ladestation.
Eine Freischaltung der Ladestation ohne Zugriffsbeschränkung eignet sich vor allem dann, wenn Sie die Stromabgabe derzeit rein aus Marketing-Gesichtspunkten realisieren möchten, oder Ihren Kunden einen Service in Ergänzung zu Ihren bestehenden Produkten oder Dienstleistungen anbieten möchten.
Allgemein bietet sich jedoch auch die Möglichkeit, abhängig von der eingesetzten Hardware, diese Funktionalität beispielsweise auch nur zeitlich beschränkt bereitzustellen. Dem zur Folge könnten Sie während Ihrer Geschäftszeiten die Stromabgabe kostenfrei ermöglichen, außerhalb Ihrer Geschäftszeiten diese jedoch kostenpflichtig oder für eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Ladestationen ausreichende Konfigurationsmöglichkeiten bieten, um eine derartige Funktion abbilden zu können.
Ergänzend sei erwähnt, dass die Verrechnung von Ladevorgängen bei einem Zugang zur Ladestation ohne Identifikation grundsätzlich nicht möglich ist.
2. Zugriff nur für Ihre Kunden – oder autorisierte Roaming-Partner
Die derzeit am häufigsten eingesetzte Art der Zugriffsberechtigung auf öffentliche und halböffentliche Ladestationen besteht darin, eine geschlossene Benutzergruppe für die Nutzung zu berechtigen. In der Regel erfolgt die Identifikation der Benutzer über eine Kundenkarte, die mit einem RFID Transponder ausgestattet ist. Als gängigste Medien werden derzeit MiFare classic und MiFare DESfire Karten verwendet. Jede Karte verfügt dabei über eine eindeutige Identifikationsnummer, die bereits durch den Hersteller der Karte vergeben wird. Die Ladestation verwendet diese eindeutige Identifikation zur Validierung der Benutzerdaten und der Kontrolle der Zugriffsberechtigung.
Als Alternative oder als Ergänzung zu physikalischen Kundenkarten bieten sich zudem mobile Dienste an, die eine Freischaltung der Ladestation durch mobile Endgeräte ermöglichen. Sie können Ihren Kunden somit eine mobile Applikation oder mobile Website bereitstellen, über welche der Zugriff auf Ihre Ladeinfrastruktur erfolgen kann. In der Regel erfolgt die Autorisierung der Benutzer in diesem Fall über Benutzername und Kennwort.
Die Möglichkeiten der Nutzung einer mobilen Applikation hängen jedoch grundlegend von der Funktionalität des verwendeten Backend-Systems ab. Hierbei ist es erforderlich, dass das Backend-System entweder entsprechende Applikationen direkt bereitstellt oder alternativ eine Schnittstelle für die Anbindung von mobilen Services bereitstellt. Die Lösung be.ENERGISED stellt derzeit beide Funktionalitäten zur Verfügung.
Bei der Verwendung von geschlossenen Nutzergruppen bieten sich für die Gestaltung Ihres Business‘ Case eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sie können die Stromabgabe grundlegend kostenfrei gestalten, jedoch auch mit so genannten Post-Paid Tarifen hinterlegen. Dies bedeutet, die den Ladevorgängen hinterlegten Kosten werden am Ende des Monats summiert und dem Endkunden in Rechnung gestellt. Zudem unterstützen einige Backend-Systeme auch die Verwaltung von so genannten Pre-Paid Konten. In diesem Fall bezahlt der Kunde Anfangs einen Betrag auf sein Kundenkonto, welches in Folge verbraucht werden kann.
3. Geschlossene Nutzergruppe mit Registrierungsfunktion
Als Ergänzung zu einer vollständig geschlossenen Nutzergruppe ist es auch möglich, Ihre Ladestationen lediglich für registrierte Nutzer zugänglich zu machen. Sie bewegen sich in diesem Fall in einer geschlossenen Nutzergruppe, jedoch ermöglichen Sie es Ihren Kunden, sich über eine mobile Anwendung oder Ihre Website zu registrieren und damit Zugriff auf Ihre Infrastruktur zu erhalten.
In der praktischen Umsetzung bieten sich zwei Möglichkeiten, den Zugang nach Registrierung Ihrer Kunden zu ermöglichen:
- Registrierung mit nachfolgender Zusendung einer RFID Kundenkarte
- Registrierung mit sofortiger Nutzung über Benutzername und Passwort in Verbindung mit einer mobilen Applikation oder mobilen Website
be.ENERGISED stellt mit dem Kundenportal eine Registrierungsmöglichkeit für Ihre Kunden bereit. Diese Registrierung kann in diesem Zusammenhang auch durch die Anmeldung über ein soziales Netzwerk (beispielsweise Facebook oder LinkedIn, XING) oder PayPal erfolgen, so dass die personenbezogenen Daten automatisch erfasst werden.
Version: 2023-08-31 15:16:08 UTC